© Schachjugend Niederrhein im Niederrheinischen Schachverband 1901 e.V.

Liebe Schachfreunde,

hiermit lade ich herzlich zur diesjährigen U10/U10w Einzelmeisterschaft ein.

Termin:
Samstag, der 11.01.2020 um 11 Uhr
Spielort:
Klubhaus des Krefelder Schachklub Turm 1851 e.V.
Johansenaue 1
47809 Krefeld
Tel: 02151 542233
Modus:
Der Modus richtet sich nach der Anzahl der Anmeldungen und wird sowohl für die U10 als auch die U10w vor Ort bekanntgegeben. Angestrebt wird in der U10 ein Schweizer-System Turnier mit 9 Runden und einer Bedenkzeit von 20min pro Spieler und Partie.
Qualifikation:
Die vier besten Spieler der Altersklasse U10 bzw. die drei besten Spielerinnen der Altersklasse U10w qualifizieren sich für die NRW-Einzelmeisterschaft 2020.
Anmeldung:
Teilnahmeberechtigt ist jeder Spieler des NSV 1901 e.V., der zum Zeitpunkt des Turniers Jugendlicher U10 im Sinne der Spielordnung und im Besitz einer gültigen Spielererlaubnis oder einer vorläufigen Spielgenehmigung ist.
Anmeldungen sind am Turniertag bis 10:45 Uhr vor Ort möglich.
Um eine Meldung vorab per E-mail wird allerdings gebeten.

Es gilt diese Ausschreibung in Verbindung mit den Spielordnungen der SJNR und ergänzend der SJNRW, sowie ergänzend die Jugend-Rechts- und Verfahrensordnung der SJNRW und ggf. ergänzend die Ordnungen, die für den Verbandsspielausschuss gelten.

Mit freundlichen Grüßen
Dennis Aengenheister

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung ist unter Beachtung von Fristen, Formen uns sonstigen Vorschriften von Ziffer 9 der Bundesturnierordnung des Schachbundes Nordrhein-Westfalen das Rechtsmittel des Protestes zum Verbandsspielausschuss zulässig.
Der Protest ist in 12-facher Ausfertigung an Thomas Falk, Sehlbachstraße 91, 42283 Wuppertal zu richten.
Die Protestgebühr ist auf Konto des Niederrheinischen Schachverbandes 1901 e. V., IBAN: DE25 3526 1248 0101 9010 25, bei der Volksbank Dinslaken zu überweisen.
Dem Rechtsmittel ist ein Zahlungsnachweis beizufügen.
Der Protest kann auch per E-Mail eingelegt werden an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Die Übersendung der Unterlagen in einfacher Ausfertigung ist in diesem Fall ausreichend. Alle übrigen Form- und Fristvorschriften sind auch in diesem Fall zu beachten.