Für die Zeiten der SARS-CoV-2-Pandemie gilt dieses grundlegende Hygienekonzept für Mannschaftsmeisterschaften.
Aktualisierte Version 1.001 von 2021-09-03.
Das Konzept wird hier auf dieser Seite bei Bedarf aktualisiert.
Achtung, die CoronaSchVO hat immer Vorrang, wenn sie schärfere Anforderungen stellt:
- Die CoronaSchVO ab 2022-03-19 schreibt in der gegenwärtigen Lage vor, dass alle Anwesenden immunisiert laut Anhang 2 der CoronaSchVO, also vollständig geimpft oder genesen, oder getestet sind (3G), sofern sie 18 Jahre oder älter sind.
- Unter 18 Jahre reicht ein Altersnachweis.
- Auf den maximal 24 Stunden alten Schnelltest bzw. maximal 48 Stunden alten PCR-Test für die 3G-Regelung wird bei Schülern über 18 Jahre mit Schülerausweis verzichtet.
- Weitere Ausnahmen vom Verzicht auf einen Schnelltest für die 3G-Regelung nur nach der jeweils gültigen CoronaSchVO.
Ansonsten gilt weiterhin das obige Hygienekonzept, insbesondere die Maskenpflicht am Brett (es gab Nachfragen dazu).