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Für die Zeiten der SARS-CoV-2-Pandemie gilt dieses grundlegende Hygienekonzept für Mannschaftsmeisterschaften.

Aktualisierte Version 1.001 von 2021-09-03.

Das Konzept wird hier auf dieser Seite bei Bedarf aktualisiert.

Achtung, die CoronaSchVO hat immer Vorrang, wenn sie schärfere Anforderungen stellt:

  • Die CoronaSchVO ab 2022-03-19 schreibt in der gegenwärtigen Lage vor, dass alle Anwesenden immunisiert laut Anhang 2 der CoronaSchVO, also vollständig geimpft oder genesen, oder getestet sind (3G), sofern sie 18 Jahre oder älter sind.
  • Unter 18 Jahre reicht ein Altersnachweis.
  • Auf den maximal 24 Stunden alten Schnelltest bzw. maximal 48 Stunden alten PCR-Test für die 3G-Regelung wird bei Schülern über 18 Jahre mit Schülerausweis verzichtet.
  • Weitere Ausnahmen vom Verzicht auf einen Schnelltest für die 3G-Regelung nur nach der jeweils gültigen CoronaSchVO.

Ansonsten gilt weiterhin das obige Hygienekonzept, insbesondere die Maskenpflicht am Brett (es gab Nachfragen dazu).